Die Kanzlei und ihr Profil

Unser Anliegen

Unsere Kanzlei – derzeit bestehend aus vier Rechtsanwälten und einer Rechtsanwältin – versteht sich als Dienstleister mit dem Ziel, jeden Ratsuchenden in rechtlichen Fragestellungen umfassend und kompetent zu informieren und ihn mit konkreten Vorschlägen bei der Lösung seines Problems zu unterstützen. Von entscheidender Bedeutung ist es für uns, den Mandanten rechtlich fundiert und zugleich auf seine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten zu beraten und zu vertreten. Aus diesem Grunde haben wir eine Referatseinteilung nach Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten vorgenommen, die es jedem Anwalt gestattet, sich mit bestimmten Rechtsgebieten vertiefter zu befassen, um so dem einzelnen Mandanten eine kompetente und umfassende Betreuung zuteilwerden zu lassen. Gleichzeitig erlaubt es unsere Struktur und unsere Präsenz vor Ort, aber auch unsere Flexibilität in zeitlicher und örtlicher Hinsicht, prompt, zuverlässig und selbstverständlich auf rechtlich hohem Niveau auf die Anfragen unserer Mandanten zu reagieren und sich intensiv mit den aufgeworfenen Fragen zu befassen. Dies wird von unserem Bestreben, verstärkt auch die neuen Kommunikationsmittel, wie z.B. E-Mail und Videokonferenzen, zielgerichtet einzusetzen, unterstützt.

Geschichtliches

Der Beginn der Kanzlei geht auf das Jahr 1955 zurück. Damals ließ sich Herr Rechtsanwalt Karl Werner Nickel als ehemaliger Landgerichtsrat in Berlin in Bad Reichenhall nieder. Hier konnte er sich in kurzer Zeit einen guten Ruf als zuverlässiger und nachdrücklicher Vertreter der Interessen seiner Klientel erwerben.

Der stets wachsende Arbeitsanfall konnte 1977 nicht mehr durch angestellte Rechtsanwälte bewältigt werden. So trat Herr Rechtsanwalt Kurt Nagel in die Kanzlei als Sozius ein. 1985 trat nicht nur Herr Rechtsanwalt Sixtus v. Martius in die Kanzlei der Rechtsanwälte Nickel & Nagel ein, es wurde auch in der Person des aus Kolbermoor stammenden Rechtsanwaltes Friedrich K. Hötzendorfer ein weiterer Sozius hinzugewonnen. Nach dem altersbedingten Ausscheiden der Seniorpartner Karl Werner Nickel und Sixtus von Martius trat 1990 Herr Rechtsanwalt Hans Nagel in die Kanzlei als Sozius ein, der im Jahre 2004 wieder ausschied. Die Spezialisierung der einzelnen Rechtsanwälte nahm den gestiegenen Anforderungen entsprechend immer mehr zu. Es wurden Fachgebiete und Interessenschwerpunkte gebildet. Nach dem Erwerb zusätzlicher Qualifikationen hat Herr Rechtsanwalt Hötzendorfer im Dezember 1999 von der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München die Erlaubnis erhalten, die Bezeichnung “ Fachanwalt für Arbeitsrecht “ zu führen.

Im März 1998 zog die Kanzlei in ihre neuen, repräsentativen und großzügig ausgestatteten Räume am Kaiserplatz 1. Insgesamt stehen nun ca. 400 qm Büroflächen für die Rechtsanwälte und bis zu 5 Mitarbeiter, ausnahmslos Rechtsanwaltsfachangestellte und Auszubildende, zur Verfügung.

Seit dem 01.01.2022 üben wir unsere anwaltliche Berufstätigkeit in den bisherigen Büroräumen am Kaiserplatz 1 in Bad Reichenhall gemeinsam mit den Rechtsanwälten Markus Press und Andreas Petersohn aus.

Herr Press und Herr Petersohn sind seit Jahren als Anwälte tätig. Herr Press wird als Fachanwalt schwerpunktmäßig die Rechtsgebiete Handels- und Gesellschaftsrecht, insolvenzrechtliche Fragestellungen, Bank- und Kapitalmarktrecht, Immobilienrecht und Mietrecht betreuen, Herr Petersohn wird schwerpunktmäßig die Rechtsgebiete Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Unternehmenskauf, Unternehmensumstrukturierungen und Erbrecht betreuen.

Mit der Aufnahme der neuen Anwaltskollegen in die Partnerschaft tritt unsere Kanzlei als Nagel, Hötzendorfer & Kollegen Rechtsanwälte PartmbB auf. Inhaltlich wird sich dadurch in der Zusammenarbeit mit unseren Mandanten nichts ändern – mit Ausnahme, dass wir weitere kompetente Rechtsanwälte für Ihre Beratung als Partner in unserer Gesellschaft haben.

Darüber hinaus ergänzen im Zuge der Neuausrichtung nun auch die Rechtsanwältin Frau Julia Schwarz, unter anderem mit den Schwerpunkten Bau- und Architektenrecht und Werkvertragsrecht, das Angebot an juristischem Fachwissen.

Wir freuen uns daher auf eine zukünftige, gemeinsame Zusammenarbeit mit unseren Mandanten.